WIR FREUEN UNS AUF UNSERE ZUSAMMENARBEIT

UNSERE ALLGEMEINEN
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen rechtlichen Beziehungen zwischen der BFG Media Group, Florian Vögtle, der BFG Media GmbH (nachfolgend gemeinsam „Agentur“ genannt) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).

Sie gelten gleichermaßen für alle Verträge – gleich in welcher Form (schriftlich, mündlich oder elektronisch) – mit den vorgenannten Unternehmen sowie der unter diesem Dach geführten Vertriebsmarke BFG Nitro, vertreten durch die BFG Media Group, Florian Vögtle und die BFG Media GmbH.

 

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote der Agentur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, deren Geltung wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung beider Parteien.

Vertragsabschluss und Leistungsumfang

Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur zustande.

Der verbindliche Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder einem schriftlichen Vertrag. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

Im Rahmen der Auftragsausführung steht der Agentur – soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden – gestalterische und kreative Freiheit zu.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt der Agentur alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

Der Kunde sichert zu, dass alle übermittelten Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos) frei von Rechten Dritter sind. Sollte es dennoch zu Ansprüchen Dritter kommen, stellt der Kunde die Agentur von sämtlichen daraus entstehenden Kosten und Schäden frei, soweit der Kunde diese zu vertreten hat.

Verzögerungen, die durch unvollständige, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

Leistungen Dritter und Subunternehmer

Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Die Agentur bleibt dabei gegenüber dem Kunden allein verantwortlich.

Die Beauftragung von Dritten im Namen und auf Rechnung des Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden.

Termine und Fristen

Liefer- und Leistungstermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich als solche bestätigt wurden.

Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen, die auf höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Ausfall von Plattformen, Netzstörungen, Krankheit, Streik) zurückzuführen sind. In diesen Fällen verlängern sich Fristen um die Dauer der Störung.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ruhen die Leistungspflichten der Agentur bis zur vollständigen Erfüllung dieser Pflichten.

Vergütung und Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Die Agentur ist berechtigt, Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen oder Teilrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.

Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle gelieferten Leistungen, Konzepte und Dateien im Eigentum der Agentur.

Kostenanschläge sind unverbindlich. Nicht umgesetzte Konzepte, Entwürfe oder Vorlagen bleiben Eigentum der Agentur und dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder genutzt noch an Dritte weitergegeben werden.

Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

Sämtliche im Rahmen eines Auftrags erbrachten Leistungen der Agentur (z. B. Entwürfe, Designs, Konzepte, Texte, Fotos, Videos, Strategien, Softwarelösungen) sowie von der Agentur beauftragter oder eingebundener Dritter (z. B. Fotografen, Filmemacher, Designer, Creator, Influencer, Lizenzanbieter) sind urheberrechtlich geschützt.

Die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an diesen Leistungen wird individuell im jeweiligen Auftrag oder Vertrag geregelt. Ohne ausdrückliche Vereinbarung verbleiben sämtliche Rechte, insbesondere Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte, bei der Agentur bzw. bei den jeweiligen Rechteinhabern Dritter.

Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden Nutzungsrechte von Dritten erwirbt oder Inhalte Dritter einbindet (z. B. Musik, Bild- und Videomaterial, Schriftarten, Stock-Footage oder Creator-Content), gelten für deren Nutzung die jeweiligen Lizenz- oder Plattformbedingungen der Rechteinhaber. Der Kunde verpflichtet sich, diese Lizenzbedingungen einzuhalten.

Eine Weitergabe, Bearbeitung oder Nutzung zu anderen Zwecken als vereinbart bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur bzw. des jeweiligen Rechteinhabers.

Haftung

Die Agentur haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die Haftungshöchstgrenze beträgt den Netto-Auftragswert.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung.

Social-Media-Dienstleistungen

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Anbieter von Social-Media-Plattformen (z. B. Meta, TikTok, YouTube, LinkedIn) sich das Recht vorbehalten, Inhalte oder Kampagnen ohne Angabe von Gründen zu sperren oder zu löschen.

Die Agentur hat darauf keinen Einfluss und übernimmt hierfür keine Haftung. Sie führt Kampagnen nach bestem Wissen und auf Grundlage der jeweils gültigen Plattformrichtlinien durch.

Referenznutzung

Die Agentur ist berechtigt, das im Rahmen des jeweiligen Projekts erstellte Werk sowie den Namen, das Logo und die Marke des Kunden zu Referenzzwecken zu verwenden.

Dies umfasst insbesondere die Darstellung des Projekts (z. B. in Auszügen oder Screenshots) auf den eigenen Webseiten, in Präsentationen, Angeboten, Social-Media-Kanälen, Case Studies, Pitches und sonstigen Kommunikations- oder Werbemitteln der Agentur.

Eine gesonderte Zustimmung des Kunden ist hierfür nicht erforderlich, sofern der Kunde der Veröffentlichung nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

Vertrauliche Inhalte oder Daten, die als solche gekennzeichnet sind oder deren Geheimhaltungsbedürftigkeit erkennbar ist, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Vorzeitige Beendigung

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Fristsetzung gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.

Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ravensburg, soweit gesetzlich zulässig.

Rechtswahl

Die vertraglichen Beziehungen, sowie alle damit verbundenen gegenseitigen Rechte und Pflichten und Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem österreichischen materiellen Recht, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechtsübereinkommens.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Wenn die Dienstleistung versandt wird, geht das Risiko auf den Kunden über, sobald die Agentur die Waren an den von ihr ausgewählten Frachtführer übergeben hat.

Alle Streitigkeiten zwischen der Agentur und dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis werden vor das Gericht verwiesen, das nach materiellem Recht für die Stadt Berlin zuständig ist. Ungeachtet des Vorstehenden kann die Agentur den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

JULI 2024