TIK TOK AGENTUR BASED IN BERLIN UND BODENSEE

ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle zukünftigen rechtlichen Beziehungen zwischen der Agentur BFG NITRO (BFG MEDIA GmbH als Auftragnehmer, nachfolgend „Agentur“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“).

Das Geschäft wird ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen abgeschlossen. Wir akzeptieren ausdrücklich nicht die Geschäftsbedingungen des Kunden, es sei denn, dies ist in einem bestimmten Fall schriftlich anders vereinbart. Abweichende oder den vorliegenden Bedingungen widersprechende oder ergänzende Klauseln, die Teil der Geschäftsbedingungen anderer Parteien sind, werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir von solchen Klauseln Kenntnis haben. Die Agentur ist nicht verpflichtet, auf die Geschäftsbedingungen des Kunden in anderer Form zu widersprechen. Die Agentur bietet ihre Dienstleistungen unverbindlich an. Nur schriftlich platzierte Aufträge oder Änderungswünsche sind verbindlich.

 Im Falle eines Konflikts zwischen einem Angebot, allgemeinen oder projektspezifischen Dokumenten, falls vorhanden, dem Agenturvertrag oder diesen Bedingungen, gelten die Dokumente in der oben genannten Reihenfolge, da die individuelleren Elemente die allgemeinen Elemente ergänzen oder ändern.

Änderungen dieser Bedingungen werden dem Kunden mitgeteilt und bedürfen der Zustimmung des Kunden, sofern der Kunde einer Änderung der Bedingungen nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht. Jede solche Mitteilung wird den Kunden ausdrücklich über die Folgen seines Schweigens und die spezifischen Klauseln informieren, die geändert wurden. Dies gilt nicht für Änderungen des wesentlichen Leistungsinhalts und der Gebühren.

Konzept- und Ideenschutz

Wenn der Kunde die Agentur bereits eingeladen hat, ein Konzept zu entwickeln, und die Agentur diese Einladung vor dem Abschluss des Hauptvertrags angenommen hat, gelten folgende Bestimmungen:

Der Kunde und die Agentur werden bereits dann eine vertragliche Beziehung eingehen, wenn der Kunde die Agentur einlädt und die Agentur die Einladung des Kunden zur Entwicklung eines Konzepts annimmt („Pitching-Vertrag“). Auch ein solcher Vertrag unterliegt diesen Bedingungen.

Der Kunde erkennt an, dass die Agentur bereits aufwendige Arbeit im Rahmen der Konzepterstellung leistet, obwohl der Kunde selbst noch keine Zahlungsverpflichtungen übernommen hat.

Die sprachlichen und grafischen Teile des Konzepts sind urheberrechtlich geschützt, sofern sie ein Maß an Originalität erreichen. Gemäß den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) darf der Kunde diese Teile ohne die Zustimmung der Agentur nicht verwenden und bearbeiten.

Darüber hinaus enthält das Konzept Ideen im Bereich Werbung, die kein Maß an Originalität erreichen und daher nicht durch das Urheberrecht geschützt sind. Diese Ideen entstehen in der frühen Phase eines jeden kreativen Prozesses und können als Katalysator für spätere Entwicklungen und somit als Ursprung einer Marketingstrategie definiert werden. Diejenigen Elemente, die originell sind und die Marketingstrategie charakterisieren, sind daher geschützt. Im Rahmen dieser Vereinbarung umfassen Ideen, ohne darauf beschränkt zu sein, Werbeslogans, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbematerialien und Ähnliches, selbst wenn diese Materialien kein Maß an Originalität erreichen.

Der Kunde verpflichtet sich, die kreativen Werbeideen, die die Agentur im Rahmen des Konzepts präsentiert, außerhalb des später abzuschließenden Hauptvertrags wirtschaftlich nicht zu verwerten oder zu nutzen, und erlaubt dies auch nicht. Wenn der Kunde der Meinung ist, dass die Agentur Ideen präsentiert hat, die der Kunde bereits vor der Präsentation gedacht hatte, muss der Kunde die Agentur innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Präsentation per E-Mail informieren und dokumentarische Nachweise vorlegen, die es der Agentur ermöglichen, die chronologische Reihenfolge zuzuordnen.

Sollte dies nicht der Fall sein, gehen die Parteien davon aus, dass die Agentur dem Kunden eine neue Idee präsentiert hat. Wenn der Kunde die Idee verwendet, wird davon ausgegangen, dass die Agentur verdienstvolle Dienstleistungen erbracht hat.

Der Kunde kann von seinen Verpflichtungen gemäß diesem Absatz befreit werden, indem er eine angemessene Entschädigung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zahlt. Die in der Kostenkalkulation angegebenen Gebühren gelten als angemessene Entschädigung. Der Kunde ist erst von seiner Verpflichtung befreit, wenn die Agentur die volle Entschädigung erhalten hat.

Leistungsumfang

Der verbindliche Leistungsumfang ergibt sich aus der Bestätigung der Agentur über die Bestellung des Kunden oder aus anderen Angaben in einem schriftlichen Vertrag. Der Leistungsumfang kann nur mit schriftlicher Bestätigung der Agentur nachträglich geändert werden. Im Rahmen der Auftragsausführung hat die Agentur kreative Freiheit innerhalb des vom Kunden definierten Rahmens.

Der Kunde ist verpflichtet, alle Dienstleistungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf (Vor-)Entwürfe, Mock-ups, Drahtmodelle, Grafiken, Designs, Vorlagen, Videos, Fotos, Redaktionspläne und elektronische Dateien) innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt zu überprüfen und freizugeben. Die Agentur kann die Einhaltung des vereinbarten Zeitplans nicht garantieren, wenn der Kunde diese Materialien nicht rechtzeitig freigibt. Die Agentur lehnt jede Haftung für Folgeschäden ab, die durch solche Verzögerungen verursacht werden.

Pflichten des Kunden zur Zusammenarbeit

Der Kunde wird der Agentur rechtzeitig und vollständig alle Informationen und Dokumente zur Verfügung stellen, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind. Der Kunde wird die Agentur über Umstände informieren, die für die Ausführung des Vertrags wesentlich sind, auch wenn ihm diese erst während der Vertragsausführung bekannt werden. Alle Ausgaben, die die Agentur aufgrund von wiederholter Arbeit aufgrund ungenauer, unvollständiger oder nachträglich geänderter Informationen des Kunden oder aufgrund von Verzögerungen entstehen, trägt der Kunde. Der Kunde verpflichtet sich, zu überprüfen, ob Dokumente (wie Bilder, Fotos, Logos usw.), die der Kunde der Agentur zur Vertragsdurchführung zur Verfügung stellt, Urheberrechten, Markenrechten, Zeichenrechten oder anderen Rechten Dritter unterliegen und garantiert, dass die Dokumente frei von Rechten Dritter sind und für den Vertrag verwendet werden können. Der Kunde stellt die Agentur in dieser Hinsicht schadlos und entschädigt sie. Der Kunde wird etwaige Nachteile, die der Agentur aufgrund solcher Drittforderungen entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die rechtlichen Gebühren der Agentur und des Gegners, ersetzen. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur im Zusammenhang mit der Abwehr solcher Drittforderungen zu unterstützen. Der Kunde wird der Agentur die erforderlichen Dokumente und Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde garantiert und versichert, die erforderlichen Einwilligungen der betroffenen Dritten für die Verarbeitung, Speicherung und Übertragung personenbezogener Daten Dritter erhalten zu haben.

Dienstleistungen von Dritten

Die Agentur kann nach eigenem Ermessen die Dienstleistungen selbst erbringen, qualifizierte Dritte als Stellvertreter für die Erbringung der vertraglichen Dienstleistungen verwenden und/oder solche Dienstleistungen an Subunternehmer vergeben („Dienstleistungen von Dritten“).

Die Agentur wird Dritte für die Erbringung von Dienstleistungen von Dritten entweder in eigenem Namen oder nach vorheriger Benachrichtigung in Namen des Kunden bestellen. Die Agentur wird solche Drittanbieter sorgfältig auswählen und sicherstellen, dass der Dritte über die erforderlichen beruflichen Qualifikationen verfügt.

Der Kunde wird sich zu Verpflichtungen gegenüber Dritten bekennen, die dem Kunden mitgeteilt wurden und über die Dauer dieses Vertrags hinaus bestehen bleiben. Zur Vermeidung von Missverständnissen gilt dies auch, wenn der Agenturvertrag aus wichtigem Grund gekündigt wird.

Zieltermine

Sofern die Agentur nicht ausdrücklich bestätigt hat, dass Fristen verbindlich sind, sind angegebene Zeiten für Lieferungen oder Dienstleistungen unverbindlich. Verbindliche Vereinbarungen bezüglich Zieltermine müssen schriftlich getroffen und von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

Die Agentur gerät nicht in Verzug, wenn eine Verzögerung durch das Versäumnis des Kunden verursacht wird, zu geplanten Besprechungen zu erscheinen, notwendige Arbeiten und alle Dokumente vollständig bereitzustellen und die erforderliche Zusammenarbeit zu leisten.

Wenn die Lieferung/Leistung aus Gründen verzögert wird, die außerhalb der Kontrolle der Agentur liegen, wie z.B. höhere Gewalt und andere unvorhersehbare Ereignisse, die durch zumutbare Mittel nicht verhindert werden können, werden die Serviceverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses ausgesetzt. Die Fristen werden entsprechend verlängert. Sollten diese Verzögerungen länger als zwei Monate dauern, können der Kunde und die Agentur vom Vertrag zurücktreten.

Wenn die Agentur in Verzug ist, kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, wenn die Agentur nicht innerhalb einer schriftlich gewährten Frist von mindestens 14 Tagen erfüllt. Der Kunde kann keine Schadensersatzansprüche aufgrund von Nichterfüllung oder Verzug geltend machen, es sei denn, es wurde ein Nachweis für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit erbracht.

Vorzeitige Beendigung

Die Agentur kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Durchführung der Dienstleistung unmöglich ist oder sich trotz einer 14-tägigen Frist wegen Gründen, die in der Kontrolle des Kunden liegen, weiter verzögert.

Der Kunde wiederholt schwerwiegende Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie die Zahlung eines fälligen Betrags oder Pflichten zur Zusammenarbeit, trotz schriftlicher Mahnung und einer 14-tägigen Frist;

es begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden gibt und der Kunde der Aufforderung der Agentur zur Vorauszahlung nicht nachkommt oder keine geeigneten Sicherheiten stellt;

Insolvenz- oder Vergleichsverfahren in Bezug auf das Vermögen des Kunden eröffnet werden oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens aufgrund von fehlenden Mitteln zur Deckung der Kosten abgelehnt wird oder der Kunde Zahlungen einstellt.

Der Kunde kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Agentur wiederholt wesentliche Bestimmungen dieses Vertrags trotz schriftlicher Mahnung verletzt und die Verletzung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen behebt.

Gebühren, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

Die Agentur hat Anspruch auf eine Gebühr für jede erbrachte Einzelleistung, sobald sie erbracht wurde. Die Zahlung ist ohne Abzug innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Dies gilt auch für Barauslagen und andere dem Kunden in Rechnung gestellte Ausgaben. Die von der Agentur gelieferten Waren bleiben Eigentum der Agentur, bis der Kunde die Vergütung einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten in ihrer Gesamtheit bezahlt hat.

Die Agentur kann Vorauszahlungen verlangen und Zwischen- oder Abschlagsrechnungen ausstellen.

Die Gebühren der Agentur sind Netto-Gebühren zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Leistungen, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarte Vergütung abgedeckt sind, werden gesondert berechnet. Darüber hinaus erstattet der Kunde alle Barauslagen.

Kostenanschläge sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar. Sie verpflichten die Agentur nicht zur Durchführung der darin angegebenen Dienstleistungen. Im Zweifelsfall sind Kostenvoranschläge kostenfrei. Selbst wenn ein Vertrag vergeben wird, bleiben alle Entwürfe, Pläne, Berechnungen und andere Dokumente geistiges Eigentum der Agentur und dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Agentur verwertet oder an Dritte übertragen werden.

Die Agentur hat Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch für Arbeiten, die der Kunde aus welchem Grund auch immer nicht umsetzen sollte. Die Annahme gemäß § 1168 des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) ist ausgeschlossen. Die Zahlung der Vergütung gewährt dem Kunden kein Recht zur Nutzung bereits durchgeführter Arbeiten. Der Kunde hat nicht umgesetzte Konzepte, Entwürfe und andere Dokumente unverzüglich an die Agentur zurückzugeben oder zu vernichten.

Wenn eine der Zahlungen des Kunden verspätet erfolgt, kann die Agentur auch die sofortige Zahlung aller im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge erbrachten Dienstleistungen und Teildienstleistungen verlangen. Die Agentur kann die Erbringung von Dienstleistungen verweigern, bis der Kunde den ausstehenden Betrag bezahlt hat. Wenn Ratenzahlung vereinbart wurde, wird die gesamte Vergütung fällig, wenn der Kunde Teilbeträge oder Nebenforderungen nicht rechtzeitig bezahlt hat. Der gesamte ausstehende Betrag ist sofort zur Zahlung fällig.

Wenn die Zahlungen des Kunden verspätet erfolgen, kann die Agentur die sofortige Zahlung aller Dienstleistungen und Teildienstleistungen verlangen, die im Rahmen anderer Verträge mit dem Kunden entstanden sind.

Die Agentur ist nicht verpflichtet, dem Kunden weitere Dienstleistungen zu erbringen, bis der ausstehende Betrag bezahlt wurde (Zurückbehaltungsrecht). Dies berührt nicht die Verpflichtung des Kunden, die Gebühr der Agentur zu zahlen.

Wenn Kunde und Agentur auf Ratenzahlung vereinbart haben, wird der gesamte Anspruch zur Zahlung fällig, auch wenn der Kunde nur eine Ratenzahlung oder eine Nebenforderung nicht rechtzeitig bezahlt. In diesem Fall kann die Agentur die sofortige Zahlung der gesamten ausstehenden Schuld verlangen.

Der Kunde kann seine eigenen Ansprüche nicht mit den Ansprüchen der Agentur aufrechnen, es sei denn, die Ansprüche des Kunden wurden von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

Geistiges Eigentum und Lizenzrechte

Verträge, die der Agentur erteilt werden, stellen urheberrechtlich geschützte Dienstleistungen dar. Dies umfasst auch Präsentationen, Entwürfe, Skizzen, Konzepte, Muster usw. Die Agentur behält alle Urheberrechte. Dem Kunden wird lediglich das nicht-exklusive und nicht übertragbare Recht eingeräumt, diese Dienstleistungen nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung, für den vereinbarten Zweck, im vereinbarten Umfang und für die vereinbarte Dauer zu nutzen.

Wenn der Kunde die Dienstleistungen der Agentur für einen anderen Zweck als den ursprünglich vereinbarten Zweck nutzen möchte, muss der Kunde die Zustimmung der Agentur einholen, unabhängig davon, ob die Dienstleistung oder Arbeit urheberrechtlich geschützt ist.

Die Agentur hat das ausschließliche Recht, Genehmigungen oder Nutzungsrechte an Werken zu erteilen; diese können zeitlich begrenzt oder auf bestimmte Gebiete beschränkt sein. Eine solche Genehmigung oder ein solches Nutzungsrecht wird durch eine separate Vereinbarung erteilt. Sofern keine separate Vereinbarung über den Umfang einer Genehmigung oder eines Nutzungsrechts getroffen wurde, besteht ein Nutzungsrecht für ein unbegrenztes Zeitlimit, jedoch auf das Gebiet Österreich beschränkt. Es werden keine Genehmigungen oder Rechte automatisch in Bezug auf Produkte gewährt, die nicht vom Leistungsumfang erfasst sind. Die Agentur behält sich das ausschließliche Recht vor, das Service oder Werk in einer Form zu reproduzieren, zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder zu verwenden, die von der Vereinbarung abweicht.

Die Agentur behält sich stets das Recht zur Bearbeitung vor, es sei denn, das Recht zur Bearbeitung wurde ausdrücklich durch schriftliche Vereinbarung übertragen. Wenn ein Recht zur Bearbeitung gewährt wurde, darf der Name des Urhebers nicht so angebracht werden, dass das bearbeitete Werk als Original erscheint.

Wenn Lizenzrechte für die Verwendung von Werken erworben werden, muss der Kunde sicherstellen, dass das Werk nicht über den Umfang des Gegenstands, der Zeit und des Gebiets hinaus verwendet wird, für das die Lizenzrechte erworben wurden.

Sofern nicht gesondert vereinbart, wird die Agentur erworbene Rechte (Bilder, Stockbilder, Domains, Software und andere Lizenzrechte) nicht auf dem neuesten Stand halten und den Kunden nicht vor dem Ablauf warnen. Der Kunde muss sicherstellen, dass für eine begrenzte Zeit erworbene Rechte rechtzeitig erneuert werden.

Kennzeichnung und Verweisung

Die Agentur hat das freie Recht, den Autor oder die Agentur auf allen Werbematerialien und im Rahmen aller Werbemaßnahmen zu nennen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung dafür.

Die Agentur kann den Namen und das Logo verwenden, um auf ihre Geschäftsbeziehung mit dem Kunden in ihren eigenen Werbemedien, einschließlich ihrer Website („Referenzmarketing“), hinzuweisen, ohne dafür eine separate Entschädigung zu erhalten.

Gewährleistung

Der Kunde hat eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, zu melden und dabei den Mangel ausführlich zu beschreiben. Versteckte Mängel sind schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Entdeckung des Mangels, ebenfalls ausführlich beschrieben, zu melden. Beide Parteien sind sich einig, dass diese Frist angemessen ist. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt; in diesem Fall kann der Kunde keine Gewährleistungsansprüche geltend machen oder Schadensersatz verlangen und hat kein Recht, den Vertrag wegen eines Mangels anzufechten.

Wenn der Kunde eine begründete und rechtzeitige Beschwerde wegen eines Mangels vorbringt, hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung. Der Kunde muss der Agentur eine angemessene Frist von mindestens 14 Tagen dafür gewähren. Wenn die Verbesserung der Leistung unmöglich ist oder für die Agentur einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeutet, ist die Agentur berechtigt, die Verbesserung abzulehnen. In diesem Fall kann der Kunde den Vertrag kündigen oder eine Preisminderung verlangen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Falle einer Verbesserung muss der Kunde das mangelhafte (physische) Objekt auf eigene Kosten und Aufwendungen an die Agentur zurückgeben.

Die Agentur ist nicht verpflichtet, Maßnahmen zur Behebung eines Mangels zu ergreifen, wenn Mängel innerhalb des Einflussbereichs des Kunden die Behebung beeinträchtigen und der Kunde diese Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt.

Die Agentur übernimmt keine Garantie für die Leistung von Drittanbietern, wenn ein Dritter gemäß VI.2 dieser Bedingungen im Namen und Auftrag des Kunden beauftragt wurde.

Die Parteien sind sich einig, dass die Agentur innerhalb des Vertragsrahmens kreative Freiheit hat und dass die Leistungen der Agentur kreative Arbeit darstellen. Die Agentur garantiert nicht, dass die erbrachten Leistungen den Wünschen und Anforderungen des Kunden entsprechen, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Vertrag vereinbart. Die Agentur setzt die im Auftragsbestätigung festgelegten Anforderungen nach eigenem Ermessen um. Der Kunde kann keine Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn ihm das Ergebnis nicht gefällt, obwohl es den in der Auftragsbestätigung festgelegten Anforderungen entspricht.

Es obliegt dem Kunden, zu prüfen, ob die erbrachte Dienstleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht und Verwaltungsrecht. Zur Vermeidung von Zweifeln sieht der Vertrag dies nicht vor, und die Agentur führt solche rechtlichen Prüfungen nicht durch, es sei denn, der Kunde und die Agentur vereinbaren dies gesondert schriftlich.

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht, Regressansprüche gegenüber der Agentur geltend zu machen, gemäß § 933b Abs. 1 des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) verjährt 12 Monate nach Lieferung/Leistung. Die Annahme gemäß § 924 des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) ist ausgeschlossen.

Haftung

Die Agentur haftet nicht für Sachschäden oder finanzielle Verluste, die dem Kunden aufgrund von leichtem oder grobem Verschulden entstehen, einschließlich direkter und indirekter Schäden, entgangenem Gewinn, Folgeschäden, Schäden aufgrund von Verzögerungen, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und mangelhafter oder unvollständiger Leistung. Der Kunde muss grobes Verschulden oder Vorsatz nachweisen, um die Agentur haftbar zu machen. Soweit gesetzlich zulässig, hat der Kunde kein Recht auf Entschädigung für Folgeschäden, finanzielle Verluste, Ersparnisse, Zinsverluste oder Schäden, die aus Ansprüchen Dritter gegen die Agentur resultieren.

Der Kunde haftet für jeglichen Schaden oder zusätzlichen Aufwand, der der Agentur entsteht, wenn die vom Kunden bereitgestellten Daten und Dokumente aufgrund von Rechtsverletzungen Dritter oder rechtswidrigen Inhalten ungeeignet sind oder nicht für die Erbringung der Dienstleistungen geeignet sind. Der Kunde stellt die Agentur in dieser Hinsicht schadlos und entschädigt sie.

Der Kunde verpflichtet sich, zu überprüfen, ob Dokumente (wie Bilder, Fotos, Logos usw.) Urheberrechten, Markenrechten, Kennzeichenrechten oder anderen Rechten Dritter unterliegen. Die Agentur haftet nicht für Verletzungen dieser Rechte, und der Kunde stellt die Agentur in dieser Hinsicht schadlos und entschädigt sie. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Nachteile, die sich aus Ansprüchen Dritter ergeben, einschließlich angemessener Anwaltskosten, zu ersetzen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, die Agentur bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter zu unterstützen und alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Die Agentur lehnt ausdrücklich jede Haftung für gegenüber dem Kunden geltend gemachte Ansprüche auf Grundlage der von der Agentur erbrachten Dienstleistungen ab, sofern die Agentur ihre Informationspflicht gegenüber dem Kunden erfüllt hat oder eine solche Pflicht nicht erkennbar war. Leichte Fahrlässigkeit schadet nicht. Die Agentur haftet nicht für Prozesskosten, die eigenen Anwaltsgebühren des Kunden oder für die Kosten der Veröffentlichung von Urteilen oder für andere Schadensersatzansprüche oder andere Ansprüche Dritter. Der Kunde stellt die Agentur in dieser Hinsicht schadlos und entschädigt sie.

Die Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen sechs Monate nach Kenntnis des Schadens und sind in jedem Fall drei Jahre nach der Verletzung durch die Agentur verjährt. Die Höhe des Schadensersatzes ist auf den Nettoauftragswert begrenzt.

Social Media Marketing und Lösungen

Vor der Vergabe eines Vertrags wird die Agentur dem Kunden ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Anbietern von „Social Media-Kanälen“ (wie Meta und Tik Tok, nachfolgend „Anbieter“ genannt) das Recht vorbehalten, Anzeigen aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen.

Diese Anbieter sind daher nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an Benutzer weiterzugeben. Dementsprechend besteht ein unkalkulierbares Risiko, dass Werbung ohne Grund entfernt werden kann. Obwohl die Anbieter Gegenargumente zulassen, wenn ein anderer Benutzer eine Beschwerde einreicht, wird der Inhalt in diesen Fällen dennoch sofort entfernt. In diesen Fällen kann es einige Zeit dauern, bis die ursprünglichen und rechtmäßigen Bedingungen wiederhergestellt sind. Die Agentur führt ihre Aktivitäten durch und führt den Vertrag des Kunden auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter durch, die außerhalb der Kontrolle der Agentur liegen. Im Zusammenhang mit der Vergabe eines Vertrags erkennt der Kunde ausdrücklich an, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten der vertraglichen Beziehung, soweit vorhanden, (mit)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Vertrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen unter Einhaltung der Richtlinien der Social-Media-Kanäle auszuführen. Auf der Grundlage der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit für Benutzer, Verstöße geltend zu machen und Inhalte entfernen zu lassen, kann die Agentur nicht garantieren, dass die beauftragte Kampagne jederzeit abrufbar ist.

Salvatorische Klausel

Wenn eine Bestimmung des Vertrags oder dieser Bedingungen ganz oder teilweise ungültig wird, hat dies keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Eine ungültige Bestimmung, ganz oder teilweise, wird durch eine Bestimmung ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Sinn oder Inhalt am nächsten kommt.

Rechtswahl

Die vertraglichen Beziehungen, sowie alle damit verbundenen gegenseitigen Rechte und Pflichten und Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem österreichischen materiellen Recht, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechtsübereinkommens.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Wenn die Dienstleistung versandt wird, geht das Risiko auf den Kunden über, sobald die Agentur die Waren an den von ihr ausgewählten Frachtführer übergeben hat.

Alle Streitigkeiten zwischen der Agentur und dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis werden vor das Gericht verwiesen, das nach materiellem Recht für die Stadt Berlin zuständig ist. Ungeachtet des Vorstehenden kann die Agentur den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

JULI 2023